Viele Vereine und Stiftungen vertrauen seit Jahren auf die Zusammenarbeit mit uns. Zu unserem Leistungsangebot gehören Buchhaltungen und Abschlüsse für gemeinnützige Vereine, steuerrechtliche Beratungen für Vereine unter Berücksichtigung spezieller Vorschriften und Sonderregelungen und die Beratung von Vereinsvertretern in Sachen Vereinssteuerrecht.
Für gemeinnützige oder Familienstiftungen übernehmen wir Buchhaltung und Abschlüsse und beraten individuell in Fragen des Stiftungssteuerrechts.
Wir behandeln dabei auch die steuerlichen Fragen bei Vorliegen von wirtschaftlichen Geschäfts- und Zweckbetrieben. Zur Anerkennung einer Gemeinnützigkeit stimmen wir Satzungen im Vorfeld mit der Finanzverwaltung ab.
In Zusammenarbeit mit Mandanten bereiten wir Rechenschaftsberichte und Jahresrechnungen für Mitgliederversammlungen vor, geben Empfehlungen zur steuerlich korrekten Gestaltung von Zustiftungen und Spenden und beraten bei der Bildung steuerlich relevanter Rücklagen gemäß § 58 AO.