Jahresabschlüsse
Fachgerecht erstellte Jahresabschlüsse dienen nicht nur der Erfüllung einschlägiger gesetzlicher Vorschriften. Sie sind vielmehr unverzichtbare Basis für eine Fülle wirtschaftlicher Planungen und Grundlage notwendiger Finanzierungsgespräche.
Handelsrechtliche Jahresabschlüsse (für Kaufleute gemäß HGB)
Elementare Bestandteile des handelsrechtlichen Jahresabschlusses für
Kaufleute sind Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Anhang.
Hier macht das kürzlich in Kraft getretene BilMOG
(Bilanzmodernisierungsgesetz) umfangreiche Veränderungen erforderlich.
Wichtige Neuerungen betreffen beispielsweise den Bilanzansatz von
Pensionsrückstellungen, die Bewertungsgrundsätze für
Vermögensgegenstände und deren Ansatz in der Handelsbilanz. Daher ist in
vielen Fällen zukünftig nicht mehr die Erstellung einer Einheitsbilanz
möglich, sondern die Anfertigung differenzierter Handels- und Steuerbilanzen
erforderlich.
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Steuerrechtliche Jahresabschlüsse (gemäß EStG)
Wir erstellen steuerrechtliche Jahresabschlüsse für
Bilanzierende Unternehmen gemäß § 4 (1) und 5 EStG
außerdem: häufig notwendige Sonder- und Ergänzungsbilanzen für
Personengesellschaften sowie den erforderlichen Anhang und auf Wunsch
einen ausführlichen Bilanzbericht.
Selbstverständlich gehört zu unserm Leistungsangebot auch die
Steuerliche Gewinnermittlung gemäß § 4 (3) EStG
Wir erstellen für Sie die entsprechende Einnahmen- / Überschussrechnung
ebenso wie - falls gewünscht - einen Erläuterungsbericht.
Unabhängig von der Art des Jahresabschlusses bieten wir Ihnen als weitere Leistungen:
- Verfassen der Erläuterungen zum Jahresabschluss (Bilanzbericht)
- Erstellung und Interpretation von Mehrjahresvergleichen
- Begleitung bei Jahresabschlussprüfungen
- Begleitung bei freiwilligen oder gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen durch Wirtschaftsprüfungs-Gesellschaften (WP).
- Erstellung des Offenlegungsexemplars ihres Jahresabschlusses
- Terminüberwachung und Abwicklung der Offenlegung im elektronischen Bundesanzeiger
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